Gesetzliche Grundlagen
Artikel 106 der Bundesverfassung unterscheidet beim Glücksspiel zwischen zwei Bereichen. Dem Glücksspiel im engeren Sinne auf der einen und den Lotterien und Wetten auf der anderen Seite.
- Das Glücksspiel im engeren Sinne ist durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken (Spielbankengesetz) geregelt, für dessen Vollzug die Eidgenössische Spielbankenkommission (www.esbk.ch) zuständig ist.
- Der Lotterie- und Wettsektor wird durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (Lotteriegesetz) geregelt. Für den Vollzug des Lotteriegesetzes sind die Kantone und damit insbesondere die interkantonale Lotterie- und Wettkommission zuständig.
Ausführliche Informationen finden Sie auf folgender Seite:
www.comlot.ch








