Fernsehgames

Diverse Fernsehsender bieten diese lukrativen Call-in-Gewinnspiele in ihrem Programm meist in den Nachtstunden an. Auch für gewisse Radiosender haben so genannte "telefonische Mehrwertdienste" als zusätzliche Einnahmequelle an Bedeutung gewonnen.

In der Schweiz sind Gewinnspiele nur dann erlaubt, wenn die Teilnahme daran auch kostenlos möglich ist, so zum Beispiel über Internet oder auf dem Postweg. In der Schweiz laufen die Sendungen Swissquiz und Swissquiz 2Night parallel auf den Kanälen Star TV, 3+, VIVA und U1 TV tagsüber und in der Nacht während mehreren Stunden. Die Sendungen werden von der Mass Response Service GmbH in Wien produziert.

Teilnahme und Kosten

Unabhängig davon, ob Anrufende zum Moderierenden durchgestellt oder ob sie nur auf eine Bandansage geleitet werden - jeder Anruf kostet!

Obwohl das Anrufen nur Personen ab 18 Jahren erlaubt ist, darf der Sender sein Programm auch tagsüber ausstrahlen. Eine altersbezogene Zutrittskontrolle, wie sie bei Spielcasinos vorgeschrieben ist, findet nicht statt. Aus technischer Sicht wäre eine Zugangskontrolle für TV-Spielangebote durch Zugangsberechtigungssysteme möglich.

Gewinnspieltypen

Den möglichen Geldpreisen von mehreren 100 bis einigen 1000 Franken steht der Einsatz in Form eines erhöhten Verbindungsentgelts für einen Telefonanruf oder eine SMS über eine Mehrwertdienstnummer gegenüber.

In der Vergangenheit wurden im Fernsehbereich häufig verschiedene, auf den ersten Blick einfache Rätselvarianten mit Schautafeln oder eingeblendeten Standbildern („Zählen Sie alle Tiere“) vorgestellt, deren Lösungswege aber mitunter kaum nachvollziehbar waren. Dies rief die Landesmedienanstalten auf den Plan, die die Veranstalter zur Erstellung und vor allem zur Einhaltung einer Selbstverpflichtung drängten. In der Folge ging die Entwicklung teilweise hin zu eigentlich leicht lösbaren Rätseln, die aber auf den ersten Blick schwierig erscheinen und vom Moderator auch entsprechend dargestellt werden.

Oft zu finden sind auch Spiele, bei denen die Zuschauer Wörter erraten sollen, die einen vorgegebenen Wortteil (z. B. „Box…“) gemeinsam haben. Die zu Beginn erratenen Begriffe (Bsp.: Boxfan, Boxkampf) unterscheiden sich dabei häufig vom Rest der gesuchten Lösungen, die oftmals ungebräuchlichere, teilweise nicht einmal im Duden vorkommende Wortzusammensetzungen sind (Bsp.: Boxbehörde, Boxerschmiere, Boxhochburg, Boxboom, Boxgarde, Boxgeburtstagstorte).

Bei Spielen, bei denen aus einer bestimmten Menge vorgegebener Buchstaben ein gesuchtes Wort gebildet werden muss, sind die Buchstaben nicht selten so angeordnet, dass beim einfachen Lesen Zeile für Zeile von rechts nach links ein vermeintlich bekanntes Wort entsteht, das jedoch falsch geschrieben ist oder einen Neologismus darstellt und deshalb nicht als Lösung zulässig ist.

Zuschauermotivierung

Moderatoren und Moderatorinnen haben die Aufgabe, die Zuschauer zum Anrufen zu motivieren.

Sie animieren unter anderem durch lautes Rufen und Suggestion von hohen Gewinnwahrscheinlichkeiten und sehr grossen Geldsummen. Die eigentlichen Gespräche mit den Anrufern führen die Mitarbeitenden im Callcenter des Senders.

Chancen

Nur selten gelingt es einem Anrufer oder einer Anruferin, einen hohen Preis zu gewinnen, da zwar immer eine Chance auf Teilnahme besteht, diese aber denkbar gering ist und teilweise die Rätsel kaum durchschaubar sind. Bei den höheren Gewinnen werden nicht selten über mehrere Stunden keine Anrufer/innen durchgestellt. In der Regel hört man eine Ansage wie zum Beispiel:
„Hallo! Vielen Dank, dass Sie uns angerufen haben. Leider haben Sie dieses Mal kein Glück gehabt. Versuchen Sie es gern nochmal. Dieser Anruf kostet Sie 1 Franken aus dem Festnetzbereich“.

Eine vermeintlich höhere Chance auf Teilnahme wird suggeriert, indem angeblich mehrere Telefonleitungen gleichzeitig „freigeschaltet“ werden. Dabei bleibt häufig unklar, wie viele Leitungen es insgesamt gibt oder dass diese Leitungen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt freigeschaltet sind.

Die Verbraucherschutzzentrale hatte einst ermittelt, dass bei 9Live nur jeder 25. Anrufer die Chance erhält, Namen und Telefonnummer zu nennen, um später am Quiz in der Sendung teilzunehmen.

Heute wird üblicherweise auf den Spielmodus Leitungs-Hotbutton zurückgegriffen. Hierbei soll der Anrufer beim Treffen einer bestimmten „Leitung“ unmittelbar mit dem Moderator verbunden werden. Die Wahrscheinlichkeit, eine der freigeschalteten Leitungen zu treffen, ist jedoch gering. Als momentan einziger deutschsprachiger Sender informiert Tele 5 in einem Laufband über die tatsächliche Wahrscheinlichkeit und beziffert diese mit 1:10.000 bis 1 : 300.000.

Kritik

Die beworbene Gesamtgewinnsumme wird oftmals nur in Kombination mit einem zusätzlichen Glücksspiel ausbezahlt. Die Chancen hierzu liegen meist im Promillebereich. Durch anscheinend willkürlich eingeblendete „Countdowns“ wird suggeriert, dass mit Ablauf derselben ein Anrufer/eine Anruferin gewinnt. Das Spiel läuft in Folge jedoch meist weiter, indem weitere „Countdowns“ eingeblendet oder „Jackpot-Gewinne“ zugesichert werden. Durch verschiedene Ansagen der Moderator/innen wird der Eindruck erweckt, dass aktuell niemand beim Sender anrufe und deshalb die individuellen Gewinnchancen erhöht seien.

Legalität

Die von den Sendern aufgestellten Regeln stellen sicher, dass nur wenige Gewinne ausbezahlt werden müssen. Offene Betrugshandlungen wie etwa heimlich gesperrte Leitungen oder eine Lösungsänderung bei laufendem Spiel können durch die Überwachung der Landesmedienanstalten nicht festgestellt werden, die momentan lediglich stichprobenartig und häufig erst nach Zuschaueraufforderung das ausgestrahlte Programm überwachen.

In Deutschland wies der Senat des Oberlandesgerichts München eine Einstweilige Verfügung des Verbands Sozialer Wettbewerb am 22. Dezember 2005 ab, der wegen unlauteren Wettbewerbs (u. a. verbotenes Glücksspiel, Täuschung über die tatsächliche Gewinnaussicht) gegen 9Live geklagt hatte. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer weiss, dass immer nur dann eine Chance besteht, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen ist den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen.“

Das Urteil behandelt dabei nicht die von vielen Seiten als unseriös bezeichnete und für den Zuschauer intransparente Durchführung von Gewinnspielen, noch berücksichtigt es die Wahrscheinlichkeit, bei einem der Angebote teilnehmen oder gewinnen zu können (z. B. kostenpflichtige Telefonvorauswahl, Spielregeln). Auch die Gewinnquoten in Relation zu den tatsächlichen Anrufern wurden nicht beleuchtet.