Casino - Spielbank

DefinitionMonte Carlo Casino

Ein Spielcasino ist eine öffentlich zugängliche Einrichtung für volljährige Bürger/innen, in der staatlich konzessioniertes Glücksspiel angeboten wird.

Konzessionierung

In der Schweiz gibt es 19 Casinos (ESBK) mit einer Bewilligung vom Bund. 2002 öffnete das erste Casino seine Türen. Seit 2005 sind Geldspiele an Automaten in Spielhallen und in Restaurants/Bars verboten, sie dürfen nur noch in Spielcasinos angeboten werden.

Spielangebot

Im Wesentlichen werden die Glücksspiele Roulette, Black Jack und Geldspielautomaten (Slot machines) angeboten. Entsprechend des jeweiligen Trends gegebenenfalls erweitert um die klassischen Kartenspiele Baccara und verschiedene Arten von Poker, deren Ablauf von Croupiers geleitet wird. Dabei setzen die Spieler/innen nach festgelegten Spielregeln vor Spielbeginn gegen Geld eingetauschte Spielmarken, die sogenannten Jetons.

Zutritt

Es haben nur volljährige Personen mit einem gültigen Ausweis Zutritt zu einem Spielcasino (das Alter kann je nach Land variieren, z.B. in den USA erst ab 18 oder 21, teilweise gar erst ab 25 Jahren, in Deutschland je nach Bundesland ab 18 oder 21). Zudem wird in der Regel auf ein gepflegtes Äusseres geachtet.
Historisch bestand meist ein Residenzverbot: Dass heisst den Einwohnern/innen des Ortes, in dem die Spielbank lag, war die Teilnahme am Spielbetrieb verboten. Schon damals war den Stadtherren bewusst, dass ein all zu einfacher Zugang (kurzer Weg, tägliche Verlockung vor Augen) manch ein Bürger/eine Bürgerin nicht widerstehen konnte. Zudem wollte die Obrigkeit vermeiden, dass die möglichen, sozialen Folgekosten (Spielsucht, Arbeitsverlust, Armut, Verwahrlosung etc.) auf die Stadt zurückfallen könnten. Trotzdem waren die Spielcasinos schon zu der damaligen Zeit äusserst rentabel, auch wenn "nur" Auswärtige Zutritt hatten.

Spielsperre

Ein Spielcasino kann Spieler/innen durch Aussprechen eines Hausverbots (Spielsperre) am Spiel hindern. Eine Spielsperre gilt immer für mindestens 1 Jahr und umfasst den Ausschluss von allen Spielcasinos in der Schweiz. Mögliche Beweggründe sind:

  • Anzeichen von problematischem oder pathologischem Spielens oder im Fall des Bekanntwerdens der Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dies kann und soll auch durch Hinweise von Dritten geschehen.
  • Spielsperren aufgrund von ausfälligem Verhaltens (randalieren, betrunken, etc.) des Spielers/der Spielerin.
  • Spieler/Spielerinnen veranlassen aus Selbstschutzgründen eine Sperre.
  • Verdacht auf Spielbetrug oder Geldwäscherei.

Besteuerung

  • Glücksspielgewinne aus Spielcasinos sind steuerfrei.
  • Das Spielcasino entrichtet hohe Abgaben an Bund (kommt der AHV/IV/ALV zugute) und Kanton (Standortkanton).