Spielsperren
Spielsperren für den Online-Glücksspielbereich:
Filtersoftware, um den Zugang zu Online-Glücksspielen zu verhindern:
www.betfilter.com
Filtersoftware, um den Zugang zu Glücksspielen online und über Mobiletelefone zu verhindern:
www.gamblock.com
Bei allen grösseren Online-Glücksspielwebseiten gibt es die Möglichkeit eine Selbstsperre zu beantragen!
Freiwillige Spielsperre bei Swisslos - Online:
- Der Spielende kann sich jederzeit selbst sperren, indem er die Swisslos Internet-Hotline (0848 877 855) anruft oder indem er sich unter "Mein Profil" eine temporäre Selbstsperre für einzelne oder alle Internet-Spiele einrichtet.
- Um das Risiko für gefährdete Spielende zu minimieren, sind Einsatzbeschränkungen installiert, die eine übermässige Spielleidenschaft verhindern sollen.
- Vor dem Spielen der Lose Online und Bingo muss sich jeder Spielende selber Tages-, Wochen- und Monatslimiten setzen, wobei die von Swisslos vorgegebene Oberlimite CHF 2'000.- beträgt.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie unter www.swisslos.ch
Freiwillige Spielsperren bei Casinos:
Spielsperren können von Betroffenen oder Angehörigen telefonisch, schriftlich oder persönlich bei jedem Casino in der Schweiz beantragt werden. Am besten meldet man sich in demjenigen Casino, in welchem am häufigsten gespielt wurde.
Eine Spielsperre gilt immer für mindestens 1 Jahr und umfasst alle Casinos in der Schweiz. Ein Antragsformular können Sie auf der Webseite von careplay® herunterladen www.careplay.ch.
Für Spielsperren in den umliegenden Ländern erhalten Sie auf der Webseite von careplay® nähere Informationen. www.careplay.ch
Vom Casino ausgesprochene Spielsperre:
Ein Spielcasino kann Spieler/innen durch Aussprechen eines Hausverbots (Spielsperre) am Spiel hindern. Eine Spielsperre gilt immer für mindestens 1 Jahr und umfasst den Ausschluss von allen Spielcasinos in der Schweiz. Mögliche Beweggründe sind:
- Anzeichen von problematischem oder pathologischem Spielens oder im Fall des Bekanntwerdens der Gefährdung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Dies kann und soll auch durch Hinweise von Dritten geschehen.
- Spielsperren aufgrund von ausfälligem Verhaltens (randalieren, betrunken, etc.) des Spielers/der Spielerin.
- Spieler/Spielerinnen veranlassen aus Selbstschutzgründen eine Sperre.
- Verdacht auf Spielbetrug oder Geldwäscherei.








